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   VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387   

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VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 (https://dejure.org/2013,34281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 (https://dejure.org/2013,34281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. November 2013 - 10 CE 13.2387 (https://dejure.org/2013,34281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anhörungsrüge; Statthaftigkeit; Darlegungsanforderungen; Gegenvorstellung; Abänderbarkeit der angefochtenen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt aber keinen Anspruch darauf, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 6 C 15.11 u.a. - juris Rn. 1; B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 u.a. - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 10 ZB 11.2089 - juris Rn. 5).

    Dementsprechend ist die Anhörungsrüge auch kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 u.a. - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 3.12.2012 - 10 ZB 12.1857 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1371

    Passivlegitimiert für Rechtsbehelfe, die die Erteilung von Konzessionen für die

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387
    Die Antragstellerin erhebt gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. September 2013 (10 CE 13.1371) und 6. November 2013 (10 CE 13.2191), mit denen der Verwaltungsgerichtshof ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gegenüber dem Antragsgegner abgelehnt (10 CE 13.1371) und die dagegen gerichtete Anhörungsrüge einschließlich der hilfsweise erhobenen Gegenvorstellung zurückgewiesen hat (10 CE 13.2191), sowohl eine Anhörungsrüge als auch eine Gegenvorstellung.
  • BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11

    Anhörungsrüge; Filmförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt aber keinen Anspruch darauf, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 6 C 15.11 u.a. - juris Rn. 1; B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 u.a. - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 10 ZB 11.2089 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 29.02.2012 - 10 ZB 11.1629

    Anhörungsrüge; Inhalt des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; bloße

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387
    Er verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG a.a.O. Rn. 39; U.v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris Rn. 43; BayVGH, B.v. 29.2.2012 - 10 ZB 11.1629 - juris Rn. 2), soweit dieses Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich ist (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 03.12.2012 - 10 ZB 12.1857

    Anhörungsrüge; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Vorbringen der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387
    Dementsprechend ist die Anhörungsrüge auch kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 u.a. - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 3.12.2012 - 10 ZB 12.1857 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387
    Er verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG a.a.O. Rn. 39; U.v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris Rn. 43; BayVGH, B.v. 29.2.2012 - 10 ZB 11.1629 - juris Rn. 2), soweit dieses Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich ist (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 CE 13.2191

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Aktenbeiziehung; Akteneinsicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387
    Die Antragstellerin erhebt gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. September 2013 (10 CE 13.1371) und 6. November 2013 (10 CE 13.2191), mit denen der Verwaltungsgerichtshof ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gegenüber dem Antragsgegner abgelehnt (10 CE 13.1371) und die dagegen gerichtete Anhörungsrüge einschließlich der hilfsweise erhobenen Gegenvorstellung zurückgewiesen hat (10 CE 13.2191), sowohl eine Anhörungsrüge als auch eine Gegenvorstellung.
  • BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11

    Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387
    Die Gegenvorstellung als letztlich auf dem Petitionsrecht nach Art. 17 GG beruhende Anregung an das Gericht, seine Entscheidung noch einmal zu überprüfen, kann nur dann zum Erfolg führen, wenn das Gericht nach der maßgeblichen gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner Entscheidung befugt ist (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 u.a. - juris Rn. 3; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, vor § 124 Rn. 7).
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 10 ZB 11.2089

    Anhörungsrüge; Inhalt des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; kein

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt aber keinen Anspruch darauf, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 6 C 15.11 u.a. - juris Rn. 1; B.v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 u.a. - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 10 ZB 11.2089 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 08.07.2020 - 8 C 20.1108

    Keine auf Abänderung einer Kostenentscheidung gerichtete Gegenvorstellung

    Die Gegenvorstellung kommt als formloser Rechtsbehelf nach allgemeiner Auffassung in Betracht, wenn das Gericht berechtigt ist, seine Entscheidung von Amts wegen zu ändern (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 u.a. - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.12.2005 - 9 ZB 05.3247 - juris Rn. 13; B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Daher kann sie nur dann zum Erfolg führen, wenn das Gericht nach der maßgeblichen gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner Entscheidung befugt ist (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 u.a. - a.a.O.; BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - a.a.O.; B.v. 30.1.2019 - 15 C 18.2268 - juris Rn. 8; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2020, vor § 124 Rn. 7).

    Nach ihrem Sinn und Zweck dient die Regelung dazu, zu verhindern, dass sich das Gericht allein wegen der Kostenentscheidung erstmals oder erneut mit der Sache befassen muss und schließt daher auch eine isolierte Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung aus (BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - a.a.O. m.w.N.).

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es ebenfalls nicht, weil das Verfahren über die Gegenvorstellung gerichtskostenfrei ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 06.08.2020 - 8 C 20.1108
    Die Gegenvorstellung kommt als formloser Rechtsbehelf nach allgemeiner Auffassung in Betracht, wenn das Gericht berechtigt ist, seine Entscheidung von Amts wegen zu ändern (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 u.a. - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.12.2005 - 9 ZB 05.3247 - juris Rn. 13; B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Daher kann sie nur dann zum Erfolg führen, wenn das Gericht nach der maßgeblichen gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner Entscheidung befugt ist (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 u.a. - a.a.O.; BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - a.a.O.; B.v. 30.1.2019 - 15 C 18.2268 - juris Rn. 8; Happ in Eyermann, VwGO , 15. Aufl. 2020, vor § 124 Rn. 7).

    Nach ihrem Sinn und Zweck dient die Regelung dazu, zu verhindern, dass sich das Gericht allein wegen der Kostenentscheidung erstmals oder erneut mit der Sache befassen muss und schließt daher auch eine isolierte Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung aus (BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - a.a.O. m.w.N.).

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es ebenfalls nicht, weil das Verfahren über die Gegenvorstellung gerichtskostenfrei ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 1 L 147/14

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Berufungsurteil

    Der gesetzliche Ausschluss der Anfechtbarkeit kann nicht mit außerordentlichen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung umgangen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 8 KSt 6.13 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. November 2013 - 10 CE 13.2387 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 10 S 2199/21

    Isolierte Anhörungsrüge hinsichtlich der Kostenentscheidung

    Auch für eine entsprechende Heranziehung des § 158 Abs. 1 VwGO zugrundeliegenden Rechtsgedankens auf die Anhörungsrüge sieht der Senat keine Veranlassung (vgl. FG München, Beschluss vom 12.05.2011 - 7 K 854/11 - juris Rn. 8; Bader in: ders. u. a., VwGO, 8. Aufl., § 158 Rn. 6; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 158 Rn. 39; im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluss vom 26.02.2020 - 22 CS 20.177 - juris; Beschluss vom 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 2-8 zur Anhörungsrüge sowie Rn. 10 zur Gegenvorstellung; offenlassend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2015 - 1 L 147/14 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 20 NE 21.787

    Streitwert für einstweilige Außervollzugsetzung landesweit geltender Rechtsnormen

    Einer Kostenentscheidung oder einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Verfahren über die Gegenvorstellung gerichtskostenfrei ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 15.07.2022 - 19 CS 22.845

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen oberverwaltungsgerichtliche

    Einer Kostenentscheidung oder einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Verfahren über die Gegenvorstellung gerichtskostenfrei ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 12).
  • VG München, 11.07.2022 - M 19B DK 21.3123

    Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung in Disziplinarurteil

    Dieser gesetzliche Ausschluss der Anfechtbarkeit kann nicht mit einem außerordentlichen Rechtsbehelf wie der Gegenvorstellung umgangen werden (BVerwG, B.v. 4.12.2013 - 8 KSt 6.13 - juris Rn. 2; B.v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 u.a. - juris Rn. 2 f.; BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 13).
  • VG Würzburg, 04.02.2014 - W 6 S 14.30098

    Iran; Abschiebungsandrohung nach Norwegen; Anhörungsrüge; Verwerfung als

    Art. 103 Abs. 1 GG bietet keinen Schutz vor einem vermeintlichen falschen Sachverhalts- oder Beweiswürdigung und eine angeblich falschen rechtlichen Einschätzung durch das Gericht (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris; B.v. 13.11.2013 - 10 C 13.2207 - juris m.w.N. zur Rspr.).
  • VG München, 31.05.2017 - DB 13.3589

    Gegenvorstellung nach Erlass eines Urteils

    Die Gegenvorstellung als letztlich auf dem Petitionsrecht beruhende Anregung an das Gericht, seine Entscheidung nochmals zu überprüfen, kann nur dann zum Erfolg führen, wenn das Gericht nach der maßgeblichen gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner Entscheidung befugt ist (Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, vor § 124 Rn. 7; BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 10 m.w.N.).
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